Der Eigenhandel der Sparkassen unterliegt ständigem Wandel. Märkte verändern sich. Aufsichtsrechtliche Vorgaben, individuelle Wünsche der Mandanten und nicht zuletzt auch der Mangel an qualifiziertem Personal stellen dabei die Sparkassen vor immer neue Herausforderungen.
An dieser Stelle können wir Sie unterstützen und gezielt entlasten. Wir sind vertraut mit den Aufgaben und Anforderungen der Sparkassen. Unsere Mitarbeiter haben sich seit mehr als zwei Jahrzehnten in der Depot A Abwicklung etabliert. Unsere bisherigen Mandanten sind mit uns sehr zufrieden. Sie tätigen den Geschäftsabschluss und erfassen das Handelsgeschäft in SCD, alles Weitere übernehmen wir. Zusätzlich bieten wir viele weitere Tätigkeiten rund um die Depot A Verwaltung.

Abwicklung von Handelsgeschäften
Die Prüfung der Abbildung in SCD, Limit- und Bestandskontrollen, die Gewährleistung der Einhaltung interner sowie externer Vorgaben und die Marktgerechtigkeitsprüfung zum Geschäft erfolgen hierbei durch uns. Wir kümmern uns ebenfalls um das Erstellen und Prüfen von Handelsbestätigungen und übernehmen auch erforderliche Reklamationstätigkeiten. Somit ist eine ordnungsgemäße Durchführung des Handelsgeschäftes auch nach regulatorischen Vorgaben gewährleistet. Weiterhin haben wir Erfahrungen bei der Abwicklung von Derivaten.

Verwaltung von Depot A-Beständen
Ihre Bestände befinden sich bei uns in guten Händen. Die Überwachung von Fälligkeiten, regelmäßige Überprüfung von Zinsfixings, Analyse von Emittenten-kündigungsrechten und andere diverse Reporting-Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Eigenhandel sind weitere Aufgaben, die wir gern für Sie
übernehmen.

Meldewesen im Zusammenhang mit Handelsgeschäften
Eine große Entlastung für Sie bieten wir in diesem Bereich an. Ob es sich um die Kontrolle der Anforderungen aus EMIR, Art.26 MiFIR, AWV-Meldepflichten im Zusammenhang mit dem Eigenhandel oder Nachhandelstransparenz für OTC-Geschäfte gemäß der Art. 20 und 21 MiFIR dreht, wir gewährleisten und prüfen alle notwendigen Schritte zur Erfüllung der einzelnen Meldepflichten.

diverse weitere Unterstützungsaufgaben
Wir sind für Sie auch in vielen weiteren Themen ein kompetenter Ansprechpartner. Dies können beispielsweise Kontrollhandlungen zur EU Leerverkaufsverordnung, laufende Überwachung des Stimmrechtsanteil gemäß § 33 WpHG ff., Reportingtätigkeiten im Zusammenhang mit Handelsgeschäften, die Unterstützung bei Zuarbeiten für interne und externe Revision, die Zuarbeiten bei der Durchführung des Quartals- und Jahresabschlusses in SCD, Fondsdurchschau für Immobilienfonds im Eigenbestand oder auch Zuarbeiten zur Bildung Gruppe verbundener Kunden im Bereich Eigenhandel sein. Gern können wir Sie in einem individuellen Gespräch genauer informieren.
