Kapitalmarkt-Compliance
Als Dienstleister für Kapitalmarkt-Compliance überwachen und bewerten wir die in Ihrem Kreditinstitut aufgestellten Grundsätze und eingerichteten Verfahren. In Ihrem Auftrag nehmen wir eigene risikobasierte Überwachungshandlungen vor und steuern aktiv das Interessenkonfliktmanagement. Gemeinsam mit Ihnen sorgen wir für transparente Leitsätze für Mitarbeitergeschäfte. Als procurax passen wir die Geeignetheitserklärung nach individuellen Bedürfnissen an und kümmern uns um Ihre Berichtspflichten zur Marktmissbrauchsüberwachung. Dabei beraten wir die operativen Bereiche bei der regelkonformen Umsetzung von Wertpapierdienst- und -nebendienstleistungen, auch im Hinblick auf die Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion, kurz MaComp.
Mitarbeitergeschäfte überwachen
Die Mitarbeiterleitsätze definieren die Verhaltensregeln für Geschäfte in Finanzinstrumenten bei Mitarbeitern. Sie dienen als organisatorische Vorgabe und sollen Geschäfte gegen das Interesse der Kunden und des Wertpapierdienstleistungsunternehmens vermeiden. Nach Ihren Vorgaben überwachen wir die hausinternen sowie die externen Mitarbeitergeschäfte.
Einschlägige Meldepflichten kontrollieren
Der Gesetzgeber hat zur Einhaltung des Wertpapierhandelsgesetzes den Wertpapierdienstleistungsunternehmen verschiedene Meldepflichten auferlegt. Im Rahmen von Überwachungshandlungen unterstützen wir als Teil des internen Kontrollsystems die fristgerechten Meldungen, - seien Sie regelmäßig oder anlassbezogen zu erstellen. Als zweite Verteidigungslinie examinieren wir die Anforderungen an die operativen Einheiten und die ersten Kontrollinstanzen.
Anlageberatungen und Dokumentationen revidieren
Der Prozess der Anlageberatung ist gemäß den regulatorischen Vorgaben in den sog. Geeignetheitserklärungen aufzuzeichnen. Diese fördern das Verständnis beim Kunden und erhöhen die Sicherheit des Wertpapierdienstleistungsunternehmens, allen erforderlichen Pflichten nachzukommen. Wir revidieren gemäß dem Proportionalitätsgrundsatz je nach Risikoprofil des Mandanten die Dokumentationen und unterstützen die fachliche Kommunikation als eine Maßnahme zur Behebung von Defiziten.
Marktmissbrauchsüberwachung unterstützen
Die europäische MAR (Market Abuse Regulation) bildet ein gemeinsames Transparenz- und Anlegerschutzniveau in den Kapitalmärkten aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ab. Sie regelt u.a. Vorgaben zu Insidergeschäften, Marktmissbrauch und Publizitätspflichten. Gerne unterstützen wir Sie bei den organisatorischen Maßnahmen. Dazu gehören klare Berichtspflichten und Verantwortlichkeiten sowie die Einführung eines Überwachungssystems, das sämtliche Geschäftsaktivitäten abdeckt. So schützen Sie sich vor unberechtigten Vorwürfen und kommen Ihren Pflichten zur Marktmissbrauchsüberwachung nach.
MaComp: Risikoanalyse und Maßnahmen
Nur mit einer Bestandsanalyse können Compliance-Ressourcen punktgenau und damit betriebswirtschaftlich effektiv gesteuert werden. Diesem Umstand tragen die MaComp mit dem Erfordernis der Erstellung einer Risikoanalyse Rechnung. Damit werden der Umfang und Schwerpunkt der Tätigkeit der Compliance-Funktion festgelegt. Die regelmäßige Analyse stellt die Angemessenheit und Aktualität der Überwachungshandlungen sicher. Zudem werden die eingerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems bewertet und an das Leitungsorgan berichtet.