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Hinweisgebersystem

Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, müssen Institute die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllen und eine interne Meldestelle einrichten. Ein Wichtiger Aspekt ist dabei, den Mitarbeitern zu ermöglichen, beobachtete Gesetzesverstöße oder Missstände beim Arbeitgeber anzuzeigen, ohne persönliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Wir unterstützen Sie hinsichtlich Entgegennahme und Bearbeitung der Hinweise, sowie Kommunikation zu Hinweisgebern. Unsere erfahrenen Compliance Experten sind in allen Belangen des Hinweisgeberschutzgesetzes geschult und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Compliance

Aus der Finanzbranche kommend sind wir bereits sehr sensibel in Bezug auf Whistleblowing. Unsere Spezialisten sind geschult und kennen sich bestens mit den rechtlichen Grundlagen, wie z.B. dem Hinweisgeberschutzgesetz und dem Kreditwesengesetz, aus.

Hinweisgeberprozess

Wir bieten eine Bandbreite an Meldekanälen, über die wir Meldungen Ihrer Mitarbeiter entgegennehmen und bewerten. Anschließend lösen wir diese bilateral mit Ihren Fachansprechpartnern und übernehmen die Kommunikation mit dem Hinweisgeber.

Hinweisgeberschutz

Seit dem 17.12.2023 gilt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz, welches hinweisgebende Personen vor Repressalien schützt, sollten sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen zu Verstößen oder Missständen erlangt und an die Meldestellen weitergegeben haben. Wir garantieren die Einhaltung aller rechtlichen Gegebenheiten durch jahrelange Erfahrung und geschulte Experten.

Telefon

0371 99-31000

procurax GmbH

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09111 Chemnitz

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